Lebens- und Trauerhilfe e.V. – Düren
Seit Jahren war Verein ohne eigenen Webauftritt. Die Domäne war auf die Seiten des Bistums Aachen umgelenkt worden. Das sollte sich ändern!
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Rechtliche Beratung:
Rechtsanwalt
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen
www.nennen.de
kupix web-design (im Folgenden: kupix) erbringt seine Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
kupix webdesign beteiligt sich nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
2.1
Die Leistungen von kupix dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch dann aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung, wenn kupix aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von kupix und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung.
2.2
Die Leistungen von kupix dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
2.3
Die Übergabe von Quelldateien als Ganzes oder in Teilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Originalwerk, Master, Datenträger, Layouts, digitale Vorlagen und Dateien - unabhängig von der jeweils benutzten Software -, Entwürfe, Kopien, Fotos, Muster, Werkzeichnungen) liegt uneingeschränkt bei kupix. Der Besteller wird das Material unverzüglich nach Herstellung eines Vervielfältigungsstückes auf eigene Kosten an kupix übermitteln.
2.4
In seinen Verträgen mit Dritten (z. B. mit Verwertern der Leistungen) stellt der Besteller sicher, dass auch diese die vorbezeichneten Bestimmungen beachten.
2.5
kupix kann einen angemessenen Hinweis auf die Urheberbezeichnung auf der Leistung verlangen, bei einer Website z. B. im Impressum mit Logo von kupix und aktivem Link auf www.kupix.de.
2.6
kupix darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. kupix darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend.
3.1
Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer e. V. in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für die Vorbereitung eines Entwurfes oder einer Präsentation gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart.
3.2
Hat kupix die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht, werden diese dem Besteller zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Dies kann durch Freischalten einer Website mit Zugang für redaktionelle Arbeiten geschehen.
3.3
Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich die Abnahme zu erklären oder kupix festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Überprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er kupix eine angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung stellt kupix die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Während der Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben.
3.4
Wenn der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann kupix ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung nicht schriftlich spezifiziert.
3.5
kupix ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Abschlagszahlung von 50% (fünfzig Prozent) des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtpreises und nach Fertigstellung der Arbeiten die restlichen 50% (fünfzig Prozent) in Rechnung mit einem Zahlungsziel von maximal 15 Tagen zu stellen.
3.6
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von kupix eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.1
Mit der Beauftragung zum Hosting einer oder mehrerer Domänen und des Webauftritts wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, wenn nicht gesondert vereinbart, abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten, auch ohne Angabe von Gründen jederzeit bis zu einem Monat vor Vertragsende zum Vertragsende schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
4.2
kupix behält sich vor, einen gehosteten Internetauftritt nach der 2. Mahnung zu sperren, wenn der Besteller seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
4.3
Ein Monat nach der letzten Mahnung wird der Auftritt gelöscht und die Domänen werden zum nächstmöglichen Termin bei den Registrierungsstellen gekündigt. Der Besteller hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er "seine" Domänen eigentumsrechtlich sichert (KK-Antrag).
5.1
kupix haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leichtfahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet kupix für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
5.2
Eine eventuelle Haftung von kupix für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
5.3
Der Besteller wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber kupix mitteilen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet kupix ebenfalls nur im Rahmen der Ziffern 4.1 bis 4.2 und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
5.4
Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich, das Werk vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Werkes übernimmt der Besteller die Verantwortung.
5.5
Beauftragt der Besteller kupix mit der Nutzung bzw. Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch kupix keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, verletzt werden. kupix haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit oder Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit der Leistungen.
5.6
Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen in Ziffern 4.4 und 4.5, stellt er kupix von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung und -verfolgung.
6.1
Gegen Ansprüche von kupix kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
6.2
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich am nächsten kommt.